Hainbuchner-Kaiser

Menü

Dr. Katja Kaiser

LL.M. - Mediatorin

Der entsprechend fortgebildete Rechtsanwalt (§ 5 Mediationsgesetz und § 7a Berufsordnung für Rechtsanwälte) darf als anwaltlicher Mediator auch Mediationen durchführen. In diesen Fällen führt er unabhängig, neutral und allparteilich durch ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes (§ 1 und 2 Absatz 3, Satz 1 Mediationsgesetz). Der anwaltliche Mediator darf nicht in Fällen tätig werden, wenn er in derselben Sache zuvor für eine Partei tätig gewesen ist (§ 3 Absatz 2 Mediationsgesetz). Er darf auch nicht während oder nach der Mediation für eine Partei in derselben Sache tätig werden.

Neue Aufzählung

  • asdf
  • efgweg
  • eg43e

meine neue Tabelle

asdfewf ewfwe23f
fevwgfvew egf2wfe3w2
ewgewfrew 3fer32wer

Wussten Sie schon...?