Hainbuchner-Kaiser

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EHE- und FAMILIENRECHT / ERBRECHT

Unser Hauptaugenmerk im Ehe- und Familienrecht liegt darin, Konflikte zukunftsorientiert zu lösen. Wir bemühen uns darum, mit Verständnis und Einfühlungsvermögen den Sachverhalt zu klären und tragfähige Regelungen auszuarbeiten.

Unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen in diesem Bereich kommen unseren Klienten insbesondere bei der Verhandlung über einvernehmliche Scheidungen, Unterhalts- und Obsorgefragen zugute.

Im Rahmen anhängiger Verlassenschaftsverfahren erstellen wir zur Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse von Todes wegen letztwillige Verfügungen, Schenkungs- und Übergabsverträge

Leistungen

  • Beratung und Vertretung bei einvernehmlichen und streitigen Ehescheidungen
  • Beratung und Vertretung in Unterhalts- und Obsorgeverfahren
  • Durchführung von Mediationsverfahren
  • Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Schenkungen und Übergaben
  • Vertretung und Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren