Hainbuchner-Kaiser

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Die Kanzlei

Unsere im Jahr 2000 gegründete Anwaltskanzlei HAINBUCHNER & KAISER vertritt Klienten im Privat- und Unternehmensbereich sowohl in regionalen als auch internationalen Rechtsangelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden.

Kanzlei Hainbuchner & Kaiser

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in den Bereichen Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht sowie allgemeines Zivil- und WIrtschaftsrecht.

Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Klienten persönlich zu betreuen und nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen. Unser Ziel ist es, sowohl in streitigen wie auch in außerstreitigen Angelegenheiten zukunftsorientierte Lösungen zu finden.

Vertrauenswürdigkeit, Unabhängigkeit und rechtlich fundiertes Fachwissen sind wesentliche Eckpunkte unseres Berufsverständnisses.